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Bislang haben Sie völlig unbehelligt in Ihrem Onlineshop Artikel angeboten und verkauft. Und jetzt das: eine dicker Brief eines Anwalts, Abmahnung wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Warum wurde ich abgemahnt? In der Abmahnung werden meist in standardisierten Textblöcken Verstöße genannt, die Sie begangen haben sollen. In den meisten Fällen wird es sich um eine Abmahnung wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung handeln. Warum ist das ein Verstoß? Die Argumente des Gegners in der Abmahnung sind einfach: Sie schränken die Rechte des Käufers ein, beispielsweise bei der Rücknahme mangelhafter Sachen und müssen daher (theoretisch) weniger Rücknahmen verzeichnen. Ob hierin ein tatsächlicher Wettbewerbs-Vorteil liegt ist unerheblich – ein potentieller Vorsprung im Wettbewerb reicht aus, um eine Abmahnung auszusprechen und einen Wettbewerbsverstoß zu bejahen. Die Abmahnung wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung könnte daher grundsätzlich zulässig und begründet sein. Leider werden solche oftmals wohl unbewussten Verstöße gegen AGB oder einer Widerrufsbelehrung dazu genutzt, den Abgemahnten mit Kosten zu überziehen, der eigentliche wettbewerbsrechtlichen Motive treten in den Hintergrund bei der Abmahnung wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Doch dies zu beweisen ist oftmals schwer. Auch wenn Sie und mit Ihnen zahlreiche andere Shop-Betreiber von einem Mitbewerber eine nahezu identische Abmahnung wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erhalten haben, muss dies noch nicht rechtsmissbräuchlich oder verwerflich sein. Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Feststellung einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung. Wenn ein Abmahner innerhalb eines Jahres beispielsweise 200 Abmahnungen wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung verschickt muss dies nicht zwangsläufig rechtsmissbräuchlich sein. Etwas anders mehr der Fall zu beurteilen, wenn der Mitbewerber in der Woche oder im Monat 200 nahezu wortgleiche Abmahnungen wegen falscher AGB oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung verschickt. Hier kann das Verhalten des Mitbewerbers rechtsmissbräuchlich sein, wenn es ihm nur um ein Gebührenerzielungsinteresse geht. Jedoch ist davor zu warnen, dem Argument, die Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich, zu viel Gewicht beizumessen. Hierfür müssen je nach Gericht schon erhebliche Anzeichen bestehen, die der Abgemahnte zudem in irgendeiner Form darlegen muss, damit das Gericht ermittelt, ob die Abmahnung wegen falscher AGB oder einer falschen Widerrufsbelehrung tatsächlich rechtsmissbräuchlich ist. Sicherlich haben alle Händler im Internet ein Interesse daran, dass die Regeln des Wettbewerbs eingehalten werden. Hierzu gehören eben auch die Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung von AGB und der Gestaltung von einer Widerrufsbelehrung. Ebenso sicher ist es, dass eine Vielzahl der Mitbewerber AGB oder die falsche Widerrufsbelehrung nicht mit dem Vorwand benutzt, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Ein solcher Vorsatz ist aber nicht erforderlich, es reicht vielmehr aus, falsche AGB oder eine falsche Widerrufsbelehrung zu verwenden um eine Abmahnung zu erhalten.
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