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Durch eine Abmahnung werden Sie meist von einem Anwalt darauf hingewiesen, dass Sie einen Rechtsverstoß begangen haben (sollen) und man Ihnen die Möglichkeit gibt, sich zu diesem Verstoß entweder zu äußern oder aber in Kauf zu nehmen, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens auf beispielsweise Unterlassung eines bestimmten Handelns in Anspruch genommen zu werden, wenn Sie auf die Abmahnung nicht reagieren. Ein solches gerichtliches Verfahren wäre weitaus teurer als die Kosten, die Ihnen durch eine Abmahnung entstehen. Durch die Abmahnung soll Ihnen daher die Möglichkeit gegeben werden ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, indem Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Abmahnung ist daher oft der günstigste Weg, auf einen Wettbewerbsverstoß hingewiesen zu werden, ohne ein gerichtliches Verfahren führen zu müssen.


Ernest Heminway sagte einst: „Feinde sagen dir wenigstens deine Fehler.“


In diesem Sinne ist es natürlich verständlich, wenn Sie sich über die Abmahnung ärgern. Andererseits wissen Sie nun, was Sie falsch machen und können sich nun aufgrund der Abmahnung wettbewerbskonform verhalten. Ebenfalls ein schwacher Trost, aber immerhin ein Trost. Im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit können Sie solche Kosten (die der Abmahnung und die Verteidigung gegen die Abmahnung) unter Umständen auch steuerlich geltend machen.

 

 

 

 

 
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