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Ignorieren Sie die Abmahnung und unterzeichnen sie auch keine Unterlassungserklärung, laufen sie Gefahr, dass der Gegner nach Ablauf der in der Abmahnung gesetzten Frist gerichtlich gegen Sie vorgeht, wenn sie keine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Auf einer Abmahnung nicht zu reagieren kann daher nicht empfohlen werden. Immer sollte eine zumindest modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, dass hierdurch ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Wie bereits oben erklärt ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nicht damit verbundenen, auch die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Kommt es infolge einer Abmahnung und der Nichtabgabe eine Unterlassungserklärung zu einem gerichtlichen Verfahren explodieren die Kosten gerade zu, wie das unten stehende Beispiel eindrucksvoll zeigt:


Abmahnung, Gegenstandswert 10.000 €:

Kosten der Abmahnung:

gegnerische Anwalt 651, 80 €, womöglich noch Kosten für die Beauftragung eines eigenen Anwalts, die bei mir durch eine geringe Pauschale weit unter den 651 € abgegolten sind.


Abmahnung, einstweilige Verfügung, Gegenstandswert 10.000 €

kommt es nun zu einer Verhandlung, entstehen für Sie folgende Kosten:

gegnerischer Anwalt: 651,80 € zuzüglich 919 € für die gerichtliche Vertretung des Gegners

Kosten des eigenen Anwalts, im Gerichtsverfahren nicht durch Pauschale abzugelten: 1235 €

Gerichtskosten: 588 €


in der Summe haben sie daher Kosten in Höhe von über 3000 €, wenn sie die Abmahnung ignorieren und es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Gegen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab reduziert sich der Streitwert der Abmahnung hierdurch nur noch auf die anwaltlichen Gebühren in Höhe von 650 €. Durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die zwangsläufig eine Reaktion auf die Abmahnung voraussetzt, können sie daher bis zu 2500 € sparen, ausgehend von einem Streitwert von 10.000 €.

Es ist davor zu warnen, eine Abmahnung ignorieren. Vielmehr sollten Sie die Möglichkeit nutzen, mich für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Ich werde Ihnen dann empfehlen, wie Sie auf die Abmahnung reagieren sollten und gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung für Sie entwerfen.


 
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