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Eine Unterlassungserklärung ist der Abmahnung ebenfalls beigefügt. Durch die Unterzeichnung eine Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, ein bestimmtes Verhalten nicht mehr zu tun. Halten Sie sich nicht an diese Verpflichtung, kann gegen Sie eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld durch ein Gericht verhängt werden. Durch die Höhe der Vertragsstrafe wird zum einen sichergestellt, dass Sie sich an diese Unterlassungserklärung halten, zum anderen hat ein Verstoß jedoch auch zur Folge, dass ein entsprechendes Verfahren vor einem Landgericht stattfinden würde. Dies bedeutet, dass Sie hier nur mit einem Anwalt verhandeln können, was für Sie weitere Kosten zur Folge hat. Aus diesem Grund ist dringend zu empfehlen, dass Sie das Verhalten, welches Sie in der Unterlassungserklärung beschrieben haben, künftig nicht mehr tun. Die Unterlassungserklärung kann bis zu 30 Jahre Wirkung entfalten! Die Unterlassungserklärung dient zudem dazu, eine Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Mit der Unterschrift einer Unterlassungserklärung vermeiden Sie daher, dass der Gegner im Rahmen eines Eilverfahrens (einstweilige Verfügung) binnen weniger Wochen einen gerichtlichen Beschluss gegen Sie erwirkt. Mit anderen Worten: durch die Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung ist „die Kuh erst einmal vom Eis“ und man kann nun prüfen, ob tatsächlich ein Verstoß vorgelegen hat oder ob die Abmahnung womöglich unbegründet ist. Die Unterlassungserklärung dient also nicht dazu, einen Schadensersatzanspruch oder eine Einigung zu erzielen, sondern lediglich dazu ein gerichtliches Verfahren abzuwenden und in der Folge weitere Schritte unternehmen zu können. Auch wenn der gegnerische Anwalt in die Unterlassungserklärung aufgenommen hat, dass Sie die Kosten zu tragen haben, muss dies in dieser Form nicht unterschrieben werden. Zur Abwendung eines gerichtlichen Verfahrens in Form einer einstweiligen Verfügung genügt es, wenn Sie eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wie eine modifizierte Unterlassungserklärung ausgestaltet sein muss, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Wünschen Sie keine umfassende Beratung im Falle einer Abmahnung, sondern lediglich eine Beratung dahingehend, wie Sie eine Unterlassungserklärung abzugeben haben, reduzieren sich natürlich auch Gebühren für meine Tätigkeit und ich kann Ihnen beispielsweise auch nur mitteilen, wie sie eine Unterlassungserklärung abzuändern haben. |