www.agb-abmahnung.de

Würde es jedoch keine Abmahnungen geben, können Sie sich ausmalen, dass jeder Händler das machen würde, was er gerade möchte und für vorteilhaft erachtet. So gesehen sind Abmahnungen durchaus ein legitimes Ziel, den Wettbewerb rechtmäßig zu gestalten, sofern die Abmahnung wegen unwirksamer AGB oder einer falschen Widerrufsbelehrung nicht rechtsmissbräuchlich erfolgt.


Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Mitbewerber sich wettbewerbswidrig verhält weil er unwirksame AGB oder eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet und ihm hierdurch Vorteile erwachsen, haben sie selbstverständlich das Recht, bis mittlere abzumahnen. Sollten sie hier zu fragen haben, können Sie mich selbstverständlich gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutere ich Ihnen die Möglichkeiten und die Kosten eines solchen Vorgehens. Es gehört zu einem meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen von Beratungsmandaten, Ihre Internet-Auftritte auf Schwächen beispielsweise hinsichtlich unwirksamer AGB oder falscher Widerrufsbelehrungen zu untersuchen. Hierdurch verfüge ich naturgemäß auch über das notwendige Wissen abmahnfähiger Verstöße (Verstöße, die zu einer Abmahnung führen können), um Sie auch auf „Abmahn-Seite“ professionell beraten zu können. Oder mit den Worten eines großen Feldherren:


„ Man muss seine Feinde kennen. Ihre Verbündeten und die Natur ihres Landes, um einen Feldzug planen zu können.“ (Friedrich der Große)

 

 
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