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Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Frist ist kurz und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Ab sofort haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite!
Kontaktieren Sie mich entweder sofort telefonisch oder per E-Mail. Wenn Sie sich erst ein wenig informieren möchten, finden Sie hier hilfreiche Tipps bei Abmahnungen.
Zu allererst: Die Abmahnung ist nicht annähernd so bedrohlich, wie Sie sich liest. Beruhigen Sie sich zunächst, selbst wenn ein hoher Geldbetrag gefordert wird und gehen Sie die Checkliste durch:
Checkliste
Ist eine Vollmacht des Mandanten beigefügt? Im Original oder in Kopie?
Wurden rechtliche Schritte angedroht, für den Fall, dass Sie nicht reagieren?
Sind die Verstöße von Ihnen konkret benannt und stimmen diese mit Ihrem Verhalten überein?
Haben Sie eine der 3 Fragen mit „nein“ beantwortet, können Sie zumindest etwas aufatmen – der Abmahner ist entweder nicht allzu erfahren beziehungsweise hat Fehler gemacht, die die Abmahnung nicht zwingend unzulässig machen, aber die Verhandlungsbasis vergrößern.
Wie hoch ist der Streitwert? Als Faustformel können Sie pro abgemahnten Verstoß 2.500 bis 3.000 Euro rechnen. Wird hier ein höherer Wert berechnet, kann es sich möglicherweise um einen Massenabmahner handeln.
Häufig abgemahnte Verstöße
Sind eine der unten genannten Verstöße abgemahnt worden, scheint die Abmahnung zu Recht erfolgt zu sein. Dies bedeutet dennoch nicht, dass Sie die Kosten in jedem Falle zu zahlen haben!
Nebenabreden bedürfen der Schriftform
Gefahr geht mit Übergabe an Transportperson auf Käufer über
Mängel müssen innerhalb einer Frist, die geringer ist als 1 Woche, angezeigt werden
Sofortige Rügepflicht bei Mangel wie sie nur § 366 HGB kennt
Erfüllungsort ist Firmensitz des Verkäufers
Gerichtsstand ist ohne Einschränkung der Firmensitz des Verkäufers
Lieferzeit ist unbestimmt durch Formulierung „in der Regel“
Teillieferungen sind ohne Einschränkung zulässig
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne Definition der wesentlichen Vertragspflichten
Widerrufsbelehrung sieht zu kurze Frist vor (bei eBay muss es 1 Monat sein)
Keine Anbieterkennzeichnung (Name, Adresse, Kontaktdaten)
Keine MwSt. bei Artikeln ausgewiesen.
Auch wenn Sie eine der vorgenannten Verstöße bei sich entdeckt haben – kein Grund zur Panik! Bei der Überprüfung eines Internet-Auftritts des Gegners finden sich nahezu immer auch Fehler auf Abmahner-Seite, die zu einer Gegenabmahnung berechtigen würden. Die Kosten könnten in einem solchen Fall gegeneinander aufgehoben werden.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie mich an oder kontaktieren Sie mich per E-Mail – in vielen Fällen kann erreicht werden, dass die Höhe der Forderung deutlich reduziert wird.
Ganz wichtig aber:
IGNORIEREN SIE DIE ABMAHNUNG NICHT
GEBEN SIE EINE MODIFIZIERTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG AB (hierfür sollte man sich aber in jedem Fall vorab anwaltlich beraten lassen!)
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