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Ich höre mir zunächst Ihre Probleme an und stelle Ihnen das nicht gleich in Rechnung. Im Anschluss an eine erste rechtliche Einschätzung sprechen wir über Kosten und Risiken, sodann entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen oder nicht. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, mit Ihnen vorher über die auf Sie zukommenden Kosten zu sprechen. Bei größeren Reparaturen verlangen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag – bei mir bekommen Sie diesen bei jedem Fall – egal ob der Streitwert 50 Euro oder 50.000 Euro beträgt! |