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Die Kosten des Anwalts sind im Übrigen gesetzlich geregelt und richten sich meist nach dem Gegenstandswert, also dem Wert der Angelegenheit, um die gestritten wird. Rechtsanwalt und Mandant können so sehr schnell sehen, welche Kosten für welche Schritte berechnet werden. Zusammen mit Ihnen gehe ich die einschlägigen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) durch und sorge dafür, dass Sie nicht nur „Bahnhof“ verstehen. Für ein langfristiges Beratungsverhältnis ist es für beide Seiten unter Umständen sinnvoller, eine sogenannte Honorarvereinbarung auszuhandeln, in der Sie mich nach Stunden bezahlen, für Tätigkeiten im Wettbewerbsrecht biete ich auch Pauschalen an. |