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Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und wünschen, dass ich Sie gegen diese Abmahnung berate und gegebenenfalls auch verteidigen, biete ich für diese Fälle gerne eine Pauschale an. Dies hat mehrere Gründe: Der in Abmahnungen angesetzte Streitwert ist häufig sehr hoch, was zur Folge hätte dass sich bei einer Abrechnung nach Streitwert für meine Tätigkeit Beträge im hohen dreistelligen Bereich verlangen könnte. Ob diese Streitwert in dieser Höhe gerechtfertigt sind sei einmal dahingestellt. Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts ist es mir aufgrund meiner Spezialisierung jedoch möglich, Sie schnell, kompetent und kostendeckend auch durch eine geringe Pauschale zu beraten und außergerichtlich zu verteidigen. Nach einer ersten kostenlosen Einschätzung ihres Falles am Telefon oder per E-Mail teile ich Ihnen auch mit, welche Kosten bei einer Abrechnung nach Streitwert und bei einer Abrechnung durch eine Pauschale fällig wären, so dass die entscheiden können was Ihnen lieber ist. In den meisten Fällen wird die Pauschale deutlich günstiger sein als eine Abrechnung nach Streitwert. Soll ich Ihnen Internetauftritt dahingehend überprüfen, ob sie in ihren AGB oder auf sonstige Weise gegen wettbewerbsrechtliche Regeln verstoßen, bietet sich ebenfalls eine Pauschale an. Diese richtet sich dann nach dem Umfang der Tätigkeit. Ein kleiner Onlineshop bei eBay selbstverständlich schneller zu prüfen als eine Internet Präsenz mit mehreren Onlineshops im Internet, bei eBay und auf anderen Handelsplattformen. Auch hier gilt: nach einem groben Überblick erhalten sie eine kostenlose Ersteinschätzung sowie eine Pauschale angeboten, erst danach entscheiden Sie über meine weitere Beauftragung.
Kosten meiner Beauftragung in Abmahnungsfällen: Abmahnung wegen MP3-Download, außergerichtliche Vertretung: bei Verbrauchern biete ich meist eine Pauschale an, die in der Regel unterhalb von 200 Euro liegt Abmahnung wegen falscher AGB, außergerichtliche Verteidigung: ab 249 Euro zzgl. Steuer und Auslagen. |