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Auch in strafrechtlichen Verfahren gilt das RVG. Ähnlich wie in Sozialgerichtsverfahren werden hier jedoch Rahmengebühren fällig. Diese können beispielsweise für die Einarbeitung in eine strafrechtliche Angelegenheit bei 30 Euro beginnen und bei 300 Euro enden. Meist werden dann die sogenannten Mittelgebühren berechnet, welche bei einer Gebührenspanne von 30-300 Euro bei 165 Euro liegt. Abweichungen nach unten sind bei geringem Tätigkeitsaufwand natürlich möglich, ebenso wie bei deutlich aufwendigerem Verfahren Abweichungen nach oben möglich sind. Sollte gegen Sie strafrechtlich ermittelt werden ist es unabdingbar, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Dieser kann beispielsweise in die Ermittlungsakten einsehen, was Ihnen unter Umständen nicht möglich ist.

 

Auch hier werde ich Ihnen unmittelbar nach einem ersten Gespräch erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen können und welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

 

 
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