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In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist anwaltliche Hilfe unabdingbar. Nicht schon alleine die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft plötzlich gegen einen ermittelt ist belastend genug. Man wird mit Tatsachen konfrontiert und es baut sich eine Drohkulisse auf, die man als Laie kaum mehr durchschauen kann. Wie auch ohne die Ermittlungsakten zu kennen? Würden Sie blind Auto fahren? Warum dann also blind in einem Ermittlungsverfahren Äußerungen abgeben?


Ein Anwalt kann erst einmal Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und sieht dann, was Ihnen genau zur Last gelegt wird und vor allem wie die Beweislage ist. Entsprechend kann dann eine Verteidigungsstrategie aufgebaut werden. Ohne Akteneinsicht ist dies nicht möglich, weswegen Ihnen jeder seriöse Anwalt zunächst einmal dazu rät, Akteneinsicht zu beantragen.


Auch im Strafrecht höre ich mir zunächst Ihr Problem an und schlage dann den geeigneten Weg vor. Hier erfahren Sie von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen. Die Einsichtnahme in die Akten kostet nicht viel, für alles andere wird in einem persönlichen Gespräch eine Lösung gefunden.





 
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