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Als Opfer einer Straftat trifft es einen doppelt hart. Man muss zunächst die Tat an sich verarbeiten. Als wäre dies nicht schon genug, ist man als Opfer oftmals ein wichtiger Zeuge und muss bei der Polizei und im Prozess gegen seinen Peiniger aussagen. Dies ist für viele Opfer sehr belastend.
Aus diesem Grund kann Ihnen als Opfer oder Angehöriger eines Opfers ein Anwalt beigeordnet werden, der Sie beispielsweise bei Aussagen vor der Polizei oder bei Gericht begleitet und Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite steht. Ebenso erkläre ich Ihnen die für einen Laien oftmals sehr bürokratischen Schritte verständlich und sage Ihnen, welche Schritte als nächstes folgen. Bei bestimmten Delikten steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, sich als Nebenkläger der Klage anzuschließen. Dies hat zahlreiche Vorteile. Zum einen hat der Nebenkläger ein eigenes Frage- und Beweisantragsrecht, zum anderen darf er (muss nicht!) dem Prozess beiwohnen, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll. Dadurch kann man jederzeit in den Prozess eingreifen und eigene Anträge stellen. Insbesondere bei Sexualdelikten oder Straftaten gegen das Leben wird dem Opfer oder den Angehörigen der getöteten Person auf Antrag ein Rechtsanwalt beigeordnet. Dies muss jedoch beantragt werden. Der beigeordnete Rechtsanwalt wird dann aus der Staatskasse bzw. vom Verurteilten gezahlt, so dass auf Sie hier keine Kosten zukommen. |