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Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) soll den Wettbewerb schützen und Missbrauch vermeiden. Jeder soll sich an die Regeln des Wettbewerbs halten und nicht „unlauter“ Handeln, wenn er im Wettbewerb mit anderen Anbietern steht. Ansonsten besteht das Risiko, eine Abmahnung zu erhalten. Dies ist grundsätzlich auch gut. Nur leider wird das UWG allzu oft dazu instrumentalisiert, durch eine Abmahnung den Mitbewerber mit hohen Kosten zu überziehen, weil dieser sich einen angeblichen Vorteil im Wettbewerb verschafft. Dies geschieht durch unwirksame AGB oder eine falsche Widerrufsbelehrung. Bei solchen Rechtsstreitigkeiten ist der Streitwert oftmals im hohen vier-, wenn nicht gar fünfstelligen Bereich – zögern Sie daher keine Sekunde, kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Abmahnung zu überprüfen.


„Welchen Vorteil habe ich im Wettbewerb, wenn ich unwirksame AGB benutze?“


Die Argumente des Gegners in der Abmahnung sind einfach: Sie schränken die Rechte des Käufers ein, beispielsweise bei der Rücknahme mangelhafter Sachen und müssen daher (theoretisch) weniger Rücknahmen verzeichnen. Ob hierin ein tatsächlicher Wettbewerbs-Vorteil liegt ist unerheblich – ein potentieller Vorsprung im Wettbewerb reicht aus, um eine Abmahnung auszusprechen und einen Wettbewerbsverstoß zu bejahen.

 

Wer sich insbesondere im Internet dem Wettbewerb stellt, hat eine Menge rechtlicher Rahmenbedingungen zu beachten, die sich zudem noch ständig ändern – anwaltliche Hilfe hierbei ist nahezu unabdingbar, um die Gefahren, die durch unlauteren Wettbewerb lauern (Stichwort Abmahnung), zu umgehen.

 

Andererseits bietet Ihnen das UWG auch die Möglichkeit, Ihren Mitbewerber, der sich wettbewerbswidrig verhält, auf diesen Verstoß im Wettbewerb hinzuweisen und selbst eine Abmahnung auszusprechen. Die Kosten der Abmahnung hat hierbei in der Regel der Gegner zu erstatten. Aufgrund meiner Erfahrung sowohl auf Beklagten- wie auch auf Klägerseite im Recht rund um den Wettbewerb im Internet bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um eine Abmahnung oder einen Verstoß im Wettbewerb geht.

 

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